Postanschrift
Prof. Dr. Beatrice Brunhöber
Goethe-Universität Frankfurt a. M.
Fachbereich Rechtswissenschaft
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60323 Frankfurt am Main
Büro
Christina Birnbaum
RuW 4.128
Telefon: +49 69 798 34341
E-Mail: sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de
Sprechzeiten während der Vorlesungszeit: Dienstag 9.30 bis 11.00 Uhr und Mittwoch 10.30 bis 12.00 Uhr (für Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte per Mail anfragen)
Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie"
16.04.2024 bis 16.07.2024 Raum: HZ 1
Inhalt:
Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Inhaltlich führt sie in die philosophischen und gesellschaftlichen Grundlagen der Rechtswissenschaft anhand von klassischen Texten und Fallbeispielen ein. Ziel ist es, die Fähigkeit zum juristischen Denken zu vermitteln. Dies umfasst die Fähigkeit, in der Fülle des dogmatischen Wissens den Durchblick zu behalten, indem der Rechtsstoff systematisiert wird, das Handwerkzeug, schwierige Fälle zu lösen, indem rechtsethische Prinzipien veranschaulicht werden sowie das Vermögen, sich international rechtswissenschaftlich auszutauschen, indem weltweit diskutierte Theorien, Themen, Strukturen und Begriffe vermittelt werden.
Die Vorlesung beginnt um 13:15 Uhr.
Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"
08.07.2024 bis 09.07.2024 Raum: RuW 2.102
Die jüngsten Reformen des Sexualstrafrechts sind zum einen von einem gewandelten gesellschaftlichen Verständnis sexueller Selbstbestimmung getragen. Der Wandel kommt im „Nein heißt Nein-Modell“ zum Ausdruck, das mit dem 50. StrÄndG 2016 eingeführt wurde: Voraussetzung für die Strafbarkeit sexueller Übergriffe ist nicht mehr ein Moment der Gewalt, sondern es genügt ein erkennbar entgegenstehender Wille. In der Folge wurden etwa die (bloße) sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) und das (heimliche) Fotografieren des Intimbereichs (sog. Upskirting, § 184k StGB) kriminalisiert. Zum anderen sollen durch die Novellierungen Kinder besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden, was etwa zu einer Ausweitung der Verbote im Bereich der Kinderpornografie geführt hat (§ 184b StGB). Aktuell diskutieren Politik und Wissenschaft, ob sexualisiertes Verhalten wie Hinterherpfeifen (sog. Catcalling) verboten werden soll. Das Seminar setzt sich kritisch damit auseinander, ob die Reformen angesichts der Stärkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung überzeugen oder ob sie zu einer Überkriminalisierung führen.
Die Themen für die Seminararbeiten wurden in der Vorbesprechung Ende Februar vergeben.
Seminar "Paternalismus im Medizinstrafrecht"
15.07.2024 bis 16.07.2024 Raum: RuW 4.101
Soll der Staat den Menschen zu seinem eigenen Wohl gegen seinen Willen schützen? Das Spannungsfeld von Autonomie und Paternalismus wird besonders im sich stark wandelnden Medizinstrafrecht deutlich. Gesetzgebung und Rechtsprechung haben in den letzten Jahrzehnten zu einer Stärkung der Patientenautonomie geführt (etwa im Bereich der Sterbehilfe). Zugleich sind Ärzte und Ärztinnen neuen Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt, weil viele gegenwärtig medizinische Behandlungsmöglichkeiten stark reguliert sind (etwa die Reproduktionsmedizin) und weil sich durch den Erkenntnisfortschritt der Medizin (straf- )rechtlich ungeklärte Fragen auftun. Wo muss Autonomie geschützt, wo darf oder muss sie begrenzt werden? Verlangen Prinzipien der Fürsorge und Nichtschädigung gar ein paternalistisches Eingreifen in der Form einer Kriminalisierung von selbstschädigendem Verhalten? Das Seminar möchte grundsätzlichen und aktuellen Fragen des Medizinstrafrechts im Wandel nachgehen und hierbei das Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung zum eigenen Wohl in den Blick nehmen.
Die Themen für die Seminararbeiten wurden in der Vorbesprechung Ende Februar vergeben.
Die Noten des Kolloquiums wurden am 20.3. ans Prüfungsamt geschickt. Einsicht in die Voten kann ab dem 17.4.2024 zu den Sprechzeiten des Büros genommen werden. Bitte Goethe-Card nicht vergessen.
Die Noten des Seminars werden im Laufe des Monats dem Prüfungsamt geschickt. Bitte schauen Sie regelmäßig ins QIS. Einsicht in die Voten können dann zu den Sprechzeiten des Büros genommen werden. Bitte Goethe-Card nicht vergessen.
Die Noten der Klausur StR II wurden vom Prüfungsamt hochgeladen. Durchgefallene Klausuren und im Nebenfach geschriebene Klausuren können ab dem 17.4.2024 im Prüfungsamt angefragt werden. Alle anderen Klausuren können zu den Sprechzeiten des Büros abgeholt werden. Bitte Goethe-Card nicht vergessen.
Die Noten der Hausarbeit StR II werden bis Ende des Sommersemsters an das Prüfungsamt übermittelt. Weitere Infos folgen.
Die Lehre von Frau Professorin Brunhöber wurde im WS 2023/24 von PD Dr. Anja Schmidt vertreten. Ihre Vita, die Publikationsliste, das Verzeichnis der Lehrveranstaltungen und Vorträge können Sie hier abrufen.
PD Dr. Anja Schmidt ist am 15. September 2023 mit dem Marie-Elisabeth-Lüders-Wissenschaftspreis des Deutschen Juristinnenbundes für ihre Habilitationsschrift "Pornographie und sexuelle Selbstbestimmung" ausgezeichnet worden. Herzlichen Glückwunsch!
Christina
Birnbaum
RuW
4.128
E-Mail: Sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de
Tel.:
+49 69 798-34341
Linda
Weise, wissenschaftliche
Mitarbeiterin
RuW
4.128a
E-Mail: weise@jur.uni-frankfurt.de
Tel.:
+49 69 798-34356
Verena Schulz, wissenschaftliche Mitarbeiterin
RuW 4.145
E-Mail: v.schulz@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34354
Je-In Cho, wissenschaftliche Mitarbeiterin
RuW 4.145
E-Mail: j.cho@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34397
Emilia von Moltke
RuW 4.142
E-Mail: vonMoltke@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34387
Hanna
Sommerlad
RuW
4.142
E-Mail: sommerlad@jur.uni-frankfurt.de
Tel.:
+49 69 798-34387
Maximilian Jehly
RuW 4.142
E-Mail: jehly@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34387
Praxl, Ben, studentische Hilfskraft
Jonas Pauli, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Jill Manhart, studentische Hilfskraft
Luisa
Sif Elnasr, wissenschaftliche Hilfskraft
Adrian
Schneider, studentische Hilfskraft
Ronja
Thümmler, studentische Hilfskraft
Jens
Adam, wissenschaftliche Hilfskraft
Dr.
Sascha Holznagel, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Luise
Kixmöller, wissenschaftliche Mitarbeiterin
Tjarda Tiedeken, wissenschaftliche Mitarbeiterin
Charlotte Freyer, studentische Hilfskraft
Prof. Dr. Beatrice Brunhöber ist seit 2019 Inhaberin
der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und
Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität. Seit 2018 ist sie Principal
Investigator am DFG-Exzellenzcluster "Normative Orders" (seit
2020 Forschungszentrum an der GU). Zurzeit ist sie Goethe-Fellow
am Forschungskolleg
Humanwissenschaften Bad Homburg. Seit 2021 ist sie Principal
Investigator der vom Land Hessen geförderten Exzellenzinitiative „ConTrust: Vertrauen im Konflikt.
Politisches Zusammenleben unter Bedingungen der Ungewissheit“. Sie
ist Mitherausgeberin der Reihen „Neue Schriften zum Strafrecht“ und „Studien
zum Strafrecht“ im Nomos Verlag.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der
Humboldt-Universität zu Berlin und dem ersten Staatsexamen war Beatrice
Brunhöber wissenschaftliche Mitarbeiterin im Wissenschaftlichen Dienst des
Deutschen Bundestages und dann an der Freien Universität Berlin bei Prof. Dr.
Joachim Bohnert. Nach einem Aufenthalt als Visiting Scholar an der George
Washington Law School (Washington D.C., USA) promovierte sie 2009 an
der Humboldt-Universität mit einer Arbeit über „Die Erfindung der
,demokratischen Repräsentation' in den Federalist Papers“, die von Prof. Dr.
Dr. h.c. Hasso Hofmann und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm
(Bundesverfassungsrichter a.D.) betreut wurde und die als juristisches Buch des
Jahres 2010 ausgezeichnet wurde. Von 2007 bis 2009 absolvierte sie das
Referendariat am Kammergericht Berlin, das sie mit dem zweiten Staatsexamen
abschloss. Im Anschluss war sie bis 2015 wissenschaftliche Mitarbeiterin
zunächst bei Prof. Dr. Klaus Marxen und dann bei Prof. Dr. Tatjana Hörnle
(Direktorin des Max-Planck-Instituts Freiburg i. Br.). 2015 war sie Junior
Fellow an der DFG-Kollegforschergruppe „Normenbegründung in der Medizinethik
und Biopolitik“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. 2016
habilitierte sie sich an der Humboldt-Universität mit einer Arbeit über den
strafrechtlichen Schutz der informationellen Selbstbestimmung, die von Prof.
Dr. Hörnle betreut wurde. Ihr wurde die Lehrbefugnis für Strafrecht,
Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie, Rechtsvergleichung und Medizinstrafrecht
erteilt. Anfang 2017 wurde sie zur W3-Professorin an der Leibniz Universität
Hannover ernannt. 2018 lehnte sie einen Ruf an die Ruhr-Universität Bochum ab
und nahm einen Ruf an die Universität Bielefeld an, wo sie den
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und
Rechtsvergleichung unter besonderer Berücksichtigung interdisziplinärer
Rechtsforschung innehatte.
Weitere Informationen zu Forschungsschwerpunkten und Publikationen finden Sie hier.
Frau Professorin
Brunhöber ist Inhaberin der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht,
Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität.
Auf
dem Gebiet des Strafrechts sind ihre Forschungsschwerpunkte dogmatische und
rechtsphilosophische Grundfragen des materiellen Rechts, Medizinstrafrecht
sowie Computer- und Internetstrafrecht. Daneben liegt ein Schwerpunkt ihrer
Forschung in der Rechtsphilosophie mit Fokus auf Demokratie- und
Verfassungstheorie, Kriminalisierungstheorien sowie Medizin- und Bioethik.
Weiterhin interessiert sie sich für die Strafrechtsvergleichung mit dem
europäischen und angelsächsischen Raum.
Übergreifendes
Erkenntnisinteresse bei ihren Forschungen ist die Frage danach, wie sich Normen
begründen lassen unter den Bedingungen einer pluralistischen Gesellschaft, der
weltweiten Verflechtungen, von „Großrisiken“ (z.B. Pandemien, Klimawandel)
sowie in Bereichen, in denen sich noch keine tradierten Wertvorstellungen
ausgeprägt haben. Die Analysen sind Ausdruck eines Konzepts
fächerübergreifender und internationaler Forschung, das die meist disziplinär
und national gebundene Rechtsdogmatik ergänzt. Der Fokus liegt auf der Transformation
und der Herausbildung normativer Ordnungen, die anhand von vier Themenfeldern
analysiert werden: dem Wandel des Strafrechts zu einem Instrument der
Risikosteuerung (Präventionsstrafrecht und Risikogesellschaft), den
Veränderungen des (Straf-)Rechts einer Informationsgesellschaft (Strafrecht und
Digitalisierung), dem Einfluss transnationaler Vorgaben auf die nationalen
Rechtsordnungen in einer globalisierten Welt und ihre Folgen für die
demokratische Selbstbestimmung (Globalisierung und Strafrecht) sowie den
biopolitischen Implikationen des Medizinstrafrechts in einer
„Normalisierungsgesellschaft“ (Foucault) (Medizinstrafrecht und Bioethik).
Mitgliedschaft
in Forschungsverbünden (Auswahl): „ConTrust
- Vertrauen im Konflikt. Politisches Zusammenleben unter Bedingungen der
Ungewissheit“ (vom Land Hessen geförderte
Exzellenzinitiative der GU); Forschungsverbund „Normative Orders“ an der GU
(ehemaliges Exzellenzcluster an der GU).
Bücher
(Auswahl): Die Erfindung „demokratischer Repräsentation“ in den Federalist
Papers (2009) (Auswahl zum juristischen Buch des Jahres 2010); Strafrecht und
Verfassung (Mithrsg., 2013); Strafrecht im Präventionsstaat (Hrsg., 2014);
Strafrechtlicher Schutz der informationellen Selbstbestimmung
(Habilitationsschrift im Erscheinen).
Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie"
16.04.2024 bis 16.07.2024 Raum: HZ 1
Inhalt:
Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Inhaltlich führt sie in die philosophischen und gesellschaftlichen Grundlagen der Rechtswissenschaft anhand von klassischen Texten und Fallbeispielen ein. Ziel ist es, die Fähigkeit zum juristischen Denken zu vermitteln. Dies umfasst die Fähigkeit, in der Fülle des dogmatischen Wissens den Durchblick zu behalten, indem der Rechtsstoff systematisiert wird, das Handwerkzeug, schwierige Fälle zu lösen, indem rechtsethische Prinzipien veranschaulicht werden sowie das Vermögen, sich international rechtswissenschaftlich auszutauschen, indem weltweit diskutierte Theorien, Themen, Strukturen und Begriffe vermittelt werden.
Die Vorlesung beginnt um 13:15 Uhr.
Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"
08.07.2024 bis 09.07.2024 Raum: RuW 2.102
Inhalt:
Die jüngsten Reformen des Sexualstrafrechts sind zum einen von einem gewandelten gesellschaftlichen Verständnis sexueller Selbstbestimmung getragen. Der Wandel kommt im „Nein heißt Nein-Modell“ zum Ausdruck, das mit dem 50. StrÄndG 2016 eingeführt wurde: Voraussetzung für die Strafbarkeit sexueller Übergriffe ist nicht mehr ein Moment der Gewalt, sondern es genügt ein erkennbar entgegenstehender Wille. In der Folge wurden etwa die (bloße) sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) und das (heimliche) Fotografieren des Intimbereichs (sog. Upskirting, § 184k StGB) kriminalisiert. Zum anderen sollen durch die Novellierungen Kinder besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden, was etwa zu einer Ausweitung der Verbote im Bereich der Kinderpornografie geführt hat (§ 184b StGB). Aktuell diskutieren Politik und Wissenschaft, ob sexualisiertes Verhalten wie Hinterherpfeifen (sog. Catcalling) verboten werden soll. Das Seminar setzt sich kritisch damit auseinander, ob die Reformen angesichts der Stärkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung überzeugen oder ob sie zu einer Überkriminalisierung führen.
Die Themen für die Seminararbeiten wurden in der Vorbesprechung Ende Februar vergeben.
Seminar "Paternalismus im Medizinstrafrecht"
15.07.2024 bis 16.07.2024 Raum: RuW 4.101
Inhalt:
Soll der Staat den Menschen zu seinem eigenen Wohl gegen seinen Willen schützen? Das Spannungsfeld von Autonomie und Paternalismus wird besonders im sich stark wandelnden Medizinstrafrecht deutlich. Gesetzgebung und Rechtsprechung haben in den letzten Jahrzehnten zu einer Stärkung der Patientenautonomie geführt (etwa im Bereich der Sterbehilfe). Zugleich sind Ärzte und Ärztinnen neuen Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt, weil viele gegenwärtig medizinische Behandlungsmöglichkeiten stark reguliert sind (etwa die Reproduktionsmedizin) und weil sich durch den Erkenntnisfortschritt der Medizin (straf- )rechtlich ungeklärte Fragen auftun. Wo muss Autonomie geschützt, wo darf oder muss sie begrenzt werden? Verlangen Prinzipien der Fürsorge und Nichtschädigung gar ein paternalistisches Eingreifen in der Form einer Kriminalisierung von selbstschädigendem Verhalten? Das Seminar möchte grundsätzlichen und aktuellen Fragen des Medizinstrafrechts im Wandel nachgehen und hierbei das Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung zum eigenen Wohl in den Blick nehmen.
Die Themen für die Seminararbeiten wurden in der Vorbesprechung Ende Februar vergeben.
Wintersemester 2023/2024: Forschungssemester (Vertretung durch PD Dr. Anja Schmidt)
Sommersemester 2023
Vorlesung "Strafrecht I (Allgemeiner Teil)" mit Tutorien
Kolloquium "Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"
Seminar "Medizinstrafrecht"
Seminar "Cyberkriminalität"
Wintersemester 2022/2023
Vorlesung "Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren" mit Tutorien
Kolloquium "Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"
Seminar "Medizinstrafrecht"
Sommersemester 2022
Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie" mit Tutorien
Kolloquium "Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"
Seminar "Cyberkriminalität"
Seminar "Medizinstrafrecht"
Wintersemester 2021/2022: Forschungssemester (Vertretung durch Prof. Dr. Benno Zabel)
Sommersemester 2021
Vorlesung "Strafrecht III (Besonderer
Teil)" mit Propädeutikum sowie Tutorien
Kolloquium "Rechtsphilosophische
Grundlagen des Strafrechts"
Seminar "Legitimes Strafrecht"
Seminar "Geburt – Krankheit – Tod.
Aktuelle medizinstrafrechtliche und medizinethische Probleme"
Wintersemester 2020/2021: Forschungssemester (Vertretung durch Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M.)
Sommersemester 2020
Vorlesung "Strafrecht I (Allgemeiner
Teil)" mit Tutorien
Seminar "Cyberkriminalität"
Seminar "Medizinstrafrecht“
Wintersemester 2019/2020: Forschungssemester
Sommersemester 2019
Vorlesung "Strafrecht I (Allgemeiner
Teil)" mit Tutorien
Kolloquium "Philosophische Grundlagen des Strafrechts“
Seminar "Medizinstrafrecht"
Gerne betreue ich Dissertationen in den von mir vertretenen
Bereichen der gesamten Strafrechtswissenschaften, der Rechtsphilosophie und der
Rechtsvergleichung. Das gewählte Thema muss
einen originellen und grundlagenorientierten Beitrag zur wissenschaftlichen
Diskussion versprechen.
Die
Annahme ist grundsätzlich von überdurchschnittlichen Ergebnissen im Ersten
Juristischen Staatsexamen oder einem gleichwertigen ausländischen Abschluss
abhängig. Bitte informieren Sie sich über die Zulassungsvoraussetzungen zur
Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität
(Promotionsordnung).
Wenn
Sie bei mir promovieren möchten, bewerben Sie sich bitte schriftlich mit den
üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Übersicht über die Studienleistungen,
Examenszeugnis, Abiturzeugnis etc.) sowie einem Schreiben, das Ihr
Interessengebiet und Ihre Motive für die Bewerbung erkennen lässt. Übersenden
Sie die Unterlagen bitte in einer pdf-Datei an mein Sekretariat (sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de).
Wenn
die Möglichkeit besteht, Ihr Promotionsvorhaben zu betreuen, werden Sie zu
einem Vorgespräch eingeladen. Die endgültige Annahme als Doktorandin oder
Doktorand erfolgt sodann auf der Grundlage eines detaillierten Exposés über das
Promotionsthema.
Postanschrift
Prof. Dr. Beatrice Brunhöber
Goethe-Universität Frankfurt a. M.
Fachbereich Rechtswissenschaft
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60323 Frankfurt am Main
Büro
Christina Birnbaum
RuW 4.128
Telefon: +49 69 798 34341
E-Mail: sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de
Sprechzeiten während der Vorlesungszeit: Dienstag 9.30 bis 11.00 Uhr und Mittwoch 10.30 bis 12.00 Uhr (für Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte per Mail anfragen)
Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie"
16.04.2024 bis 16.07.2024 Raum: HZ 1
Inhalt:
Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Inhaltlich führt sie in die philosophischen und gesellschaftlichen Grundlagen der Rechtswissenschaft anhand von klassischen Texten und Fallbeispielen ein. Ziel ist es, die Fähigkeit zum juristischen Denken zu vermitteln. Dies umfasst die Fähigkeit, in der Fülle des dogmatischen Wissens den Durchblick zu behalten, indem der Rechtsstoff systematisiert wird, das Handwerkzeug, schwierige Fälle zu lösen, indem rechtsethische Prinzipien veranschaulicht werden sowie das Vermögen, sich international rechtswissenschaftlich auszutauschen, indem weltweit diskutierte Theorien, Themen, Strukturen und Begriffe vermittelt werden.
Die Vorlesung beginnt um 13:15 Uhr.
Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"
08.07.2024 bis 09.07.2024 Raum: RuW 2.102
Die jüngsten Reformen des Sexualstrafrechts sind zum einen von einem gewandelten gesellschaftlichen Verständnis sexueller Selbstbestimmung getragen. Der Wandel kommt im „Nein heißt Nein-Modell“ zum Ausdruck, das mit dem 50. StrÄndG 2016 eingeführt wurde: Voraussetzung für die Strafbarkeit sexueller Übergriffe ist nicht mehr ein Moment der Gewalt, sondern es genügt ein erkennbar entgegenstehender Wille. In der Folge wurden etwa die (bloße) sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) und das (heimliche) Fotografieren des Intimbereichs (sog. Upskirting, § 184k StGB) kriminalisiert. Zum anderen sollen durch die Novellierungen Kinder besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden, was etwa zu einer Ausweitung der Verbote im Bereich der Kinderpornografie geführt hat (§ 184b StGB). Aktuell diskutieren Politik und Wissenschaft, ob sexualisiertes Verhalten wie Hinterherpfeifen (sog. Catcalling) verboten werden soll. Das Seminar setzt sich kritisch damit auseinander, ob die Reformen angesichts der Stärkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung überzeugen oder ob sie zu einer Überkriminalisierung führen.
Die Themen für die Seminararbeiten wurden in der Vorbesprechung Ende Februar vergeben.
Seminar "Paternalismus im Medizinstrafrecht"
15.07.2024 bis 16.07.2024 Raum: RuW 4.101
Soll der Staat den Menschen zu seinem eigenen Wohl gegen seinen Willen schützen? Das Spannungsfeld von Autonomie und Paternalismus wird besonders im sich stark wandelnden Medizinstrafrecht deutlich. Gesetzgebung und Rechtsprechung haben in den letzten Jahrzehnten zu einer Stärkung der Patientenautonomie geführt (etwa im Bereich der Sterbehilfe). Zugleich sind Ärzte und Ärztinnen neuen Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt, weil viele gegenwärtig medizinische Behandlungsmöglichkeiten stark reguliert sind (etwa die Reproduktionsmedizin) und weil sich durch den Erkenntnisfortschritt der Medizin (straf- )rechtlich ungeklärte Fragen auftun. Wo muss Autonomie geschützt, wo darf oder muss sie begrenzt werden? Verlangen Prinzipien der Fürsorge und Nichtschädigung gar ein paternalistisches Eingreifen in der Form einer Kriminalisierung von selbstschädigendem Verhalten? Das Seminar möchte grundsätzlichen und aktuellen Fragen des Medizinstrafrechts im Wandel nachgehen und hierbei das Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung zum eigenen Wohl in den Blick nehmen.
Die Themen für die Seminararbeiten wurden in der Vorbesprechung Ende Februar vergeben.
Die Noten des Kolloquiums wurden am 20.3. ans Prüfungsamt geschickt. Einsicht in die Voten kann ab dem 17.4.2024 zu den Sprechzeiten des Büros genommen werden. Bitte Goethe-Card nicht vergessen.
Die Noten des Seminars werden im Laufe des Monats dem Prüfungsamt geschickt. Bitte schauen Sie regelmäßig ins QIS. Einsicht in die Voten können dann zu den Sprechzeiten des Büros genommen werden. Bitte Goethe-Card nicht vergessen.
Die Noten der Klausur StR II wurden vom Prüfungsamt hochgeladen. Durchgefallene Klausuren und im Nebenfach geschriebene Klausuren können ab dem 17.4.2024 im Prüfungsamt angefragt werden. Alle anderen Klausuren können zu den Sprechzeiten des Büros abgeholt werden. Bitte Goethe-Card nicht vergessen.
Die Noten der Hausarbeit StR II werden bis Ende des Sommersemsters an das Prüfungsamt übermittelt. Weitere Infos folgen.
Die Lehre von Frau Professorin Brunhöber wurde im WS 2023/24 von PD Dr. Anja Schmidt vertreten. Ihre Vita, die Publikationsliste, das Verzeichnis der Lehrveranstaltungen und Vorträge können Sie hier abrufen.
PD Dr. Anja Schmidt ist am 15. September 2023 mit dem Marie-Elisabeth-Lüders-Wissenschaftspreis des Deutschen Juristinnenbundes für ihre Habilitationsschrift "Pornographie und sexuelle Selbstbestimmung" ausgezeichnet worden. Herzlichen Glückwunsch!
Christina
Birnbaum
RuW
4.128
E-Mail: Sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de
Tel.:
+49 69 798-34341
Linda
Weise, wissenschaftliche
Mitarbeiterin
RuW
4.128a
E-Mail: weise@jur.uni-frankfurt.de
Tel.:
+49 69 798-34356
Verena Schulz, wissenschaftliche Mitarbeiterin
RuW 4.145
E-Mail: v.schulz@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34354
Je-In Cho, wissenschaftliche Mitarbeiterin
RuW 4.145
E-Mail: j.cho@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34397
Emilia von Moltke
RuW 4.142
E-Mail: vonMoltke@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34387
Hanna
Sommerlad
RuW
4.142
E-Mail: sommerlad@jur.uni-frankfurt.de
Tel.:
+49 69 798-34387
Maximilian Jehly
RuW 4.142
E-Mail: jehly@jur.uni-frankfurt.de
Tel.: +49 69 798-34387
Praxl, Ben, studentische Hilfskraft
Jonas Pauli, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Jill Manhart, studentische Hilfskraft
Luisa
Sif Elnasr, wissenschaftliche Hilfskraft
Adrian
Schneider, studentische Hilfskraft
Ronja
Thümmler, studentische Hilfskraft
Jens
Adam, wissenschaftliche Hilfskraft
Dr.
Sascha Holznagel, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Luise
Kixmöller, wissenschaftliche Mitarbeiterin
Tjarda Tiedeken, wissenschaftliche Mitarbeiterin
Charlotte Freyer, studentische Hilfskraft
Prof. Dr. Beatrice Brunhöber ist seit 2019 Inhaberin
der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und
Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität. Seit 2018 ist sie Principal
Investigator am DFG-Exzellenzcluster "Normative Orders" (seit
2020 Forschungszentrum an der GU). Zurzeit ist sie Goethe-Fellow
am Forschungskolleg
Humanwissenschaften Bad Homburg. Seit 2021 ist sie Principal
Investigator der vom Land Hessen geförderten Exzellenzinitiative „ConTrust: Vertrauen im Konflikt.
Politisches Zusammenleben unter Bedingungen der Ungewissheit“. Sie
ist Mitherausgeberin der Reihen „Neue Schriften zum Strafrecht“ und „Studien
zum Strafrecht“ im Nomos Verlag.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der
Humboldt-Universität zu Berlin und dem ersten Staatsexamen war Beatrice
Brunhöber wissenschaftliche Mitarbeiterin im Wissenschaftlichen Dienst des
Deutschen Bundestages und dann an der Freien Universität Berlin bei Prof. Dr.
Joachim Bohnert. Nach einem Aufenthalt als Visiting Scholar an der George
Washington Law School (Washington D.C., USA) promovierte sie 2009 an
der Humboldt-Universität mit einer Arbeit über „Die Erfindung der
,demokratischen Repräsentation' in den Federalist Papers“, die von Prof. Dr.
Dr. h.c. Hasso Hofmann und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm
(Bundesverfassungsrichter a.D.) betreut wurde und die als juristisches Buch des
Jahres 2010 ausgezeichnet wurde. Von 2007 bis 2009 absolvierte sie das
Referendariat am Kammergericht Berlin, das sie mit dem zweiten Staatsexamen
abschloss. Im Anschluss war sie bis 2015 wissenschaftliche Mitarbeiterin
zunächst bei Prof. Dr. Klaus Marxen und dann bei Prof. Dr. Tatjana Hörnle
(Direktorin des Max-Planck-Instituts Freiburg i. Br.). 2015 war sie Junior
Fellow an der DFG-Kollegforschergruppe „Normenbegründung in der Medizinethik
und Biopolitik“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. 2016
habilitierte sie sich an der Humboldt-Universität mit einer Arbeit über den
strafrechtlichen Schutz der informationellen Selbstbestimmung, die von Prof.
Dr. Hörnle betreut wurde. Ihr wurde die Lehrbefugnis für Strafrecht,
Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie, Rechtsvergleichung und Medizinstrafrecht
erteilt. Anfang 2017 wurde sie zur W3-Professorin an der Leibniz Universität
Hannover ernannt. 2018 lehnte sie einen Ruf an die Ruhr-Universität Bochum ab
und nahm einen Ruf an die Universität Bielefeld an, wo sie den
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und
Rechtsvergleichung unter besonderer Berücksichtigung interdisziplinärer
Rechtsforschung innehatte.
Weitere Informationen zu Forschungsschwerpunkten und Publikationen finden Sie hier.
Frau Professorin
Brunhöber ist Inhaberin der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht,
Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität.
Auf
dem Gebiet des Strafrechts sind ihre Forschungsschwerpunkte dogmatische und
rechtsphilosophische Grundfragen des materiellen Rechts, Medizinstrafrecht
sowie Computer- und Internetstrafrecht. Daneben liegt ein Schwerpunkt ihrer
Forschung in der Rechtsphilosophie mit Fokus auf Demokratie- und
Verfassungstheorie, Kriminalisierungstheorien sowie Medizin- und Bioethik.
Weiterhin interessiert sie sich für die Strafrechtsvergleichung mit dem
europäischen und angelsächsischen Raum.
Übergreifendes
Erkenntnisinteresse bei ihren Forschungen ist die Frage danach, wie sich Normen
begründen lassen unter den Bedingungen einer pluralistischen Gesellschaft, der
weltweiten Verflechtungen, von „Großrisiken“ (z.B. Pandemien, Klimawandel)
sowie in Bereichen, in denen sich noch keine tradierten Wertvorstellungen
ausgeprägt haben. Die Analysen sind Ausdruck eines Konzepts
fächerübergreifender und internationaler Forschung, das die meist disziplinär
und national gebundene Rechtsdogmatik ergänzt. Der Fokus liegt auf der Transformation
und der Herausbildung normativer Ordnungen, die anhand von vier Themenfeldern
analysiert werden: dem Wandel des Strafrechts zu einem Instrument der
Risikosteuerung (Präventionsstrafrecht und Risikogesellschaft), den
Veränderungen des (Straf-)Rechts einer Informationsgesellschaft (Strafrecht und
Digitalisierung), dem Einfluss transnationaler Vorgaben auf die nationalen
Rechtsordnungen in einer globalisierten Welt und ihre Folgen für die
demokratische Selbstbestimmung (Globalisierung und Strafrecht) sowie den
biopolitischen Implikationen des Medizinstrafrechts in einer
„Normalisierungsgesellschaft“ (Foucault) (Medizinstrafrecht und Bioethik).
Mitgliedschaft
in Forschungsverbünden (Auswahl): „ConTrust
- Vertrauen im Konflikt. Politisches Zusammenleben unter Bedingungen der
Ungewissheit“ (vom Land Hessen geförderte
Exzellenzinitiative der GU); Forschungsverbund „Normative Orders“ an der GU
(ehemaliges Exzellenzcluster an der GU).
Bücher
(Auswahl): Die Erfindung „demokratischer Repräsentation“ in den Federalist
Papers (2009) (Auswahl zum juristischen Buch des Jahres 2010); Strafrecht und
Verfassung (Mithrsg., 2013); Strafrecht im Präventionsstaat (Hrsg., 2014);
Strafrechtlicher Schutz der informationellen Selbstbestimmung
(Habilitationsschrift im Erscheinen).
Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie"
16.04.2024 bis 16.07.2024 Raum: HZ 1
Inhalt:
Die Vorlesung ist der erste Teil einer zweisemestrigen Pflichtveranstaltung, die zum Erwerb des Grundlagenscheins führt. Inhaltlich führt sie in die philosophischen und gesellschaftlichen Grundlagen der Rechtswissenschaft anhand von klassischen Texten und Fallbeispielen ein. Ziel ist es, die Fähigkeit zum juristischen Denken zu vermitteln. Dies umfasst die Fähigkeit, in der Fülle des dogmatischen Wissens den Durchblick zu behalten, indem der Rechtsstoff systematisiert wird, das Handwerkzeug, schwierige Fälle zu lösen, indem rechtsethische Prinzipien veranschaulicht werden sowie das Vermögen, sich international rechtswissenschaftlich auszutauschen, indem weltweit diskutierte Theorien, Themen, Strukturen und Begriffe vermittelt werden.
Die Vorlesung beginnt um 13:15 Uhr.
Seminar "Aktuelles Sexualstrafrecht - überzeugende Reformen oder Überkriminalisierung?"
08.07.2024 bis 09.07.2024 Raum: RuW 2.102
Inhalt:
Die jüngsten Reformen des Sexualstrafrechts sind zum einen von einem gewandelten gesellschaftlichen Verständnis sexueller Selbstbestimmung getragen. Der Wandel kommt im „Nein heißt Nein-Modell“ zum Ausdruck, das mit dem 50. StrÄndG 2016 eingeführt wurde: Voraussetzung für die Strafbarkeit sexueller Übergriffe ist nicht mehr ein Moment der Gewalt, sondern es genügt ein erkennbar entgegenstehender Wille. In der Folge wurden etwa die (bloße) sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) und das (heimliche) Fotografieren des Intimbereichs (sog. Upskirting, § 184k StGB) kriminalisiert. Zum anderen sollen durch die Novellierungen Kinder besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden, was etwa zu einer Ausweitung der Verbote im Bereich der Kinderpornografie geführt hat (§ 184b StGB). Aktuell diskutieren Politik und Wissenschaft, ob sexualisiertes Verhalten wie Hinterherpfeifen (sog. Catcalling) verboten werden soll. Das Seminar setzt sich kritisch damit auseinander, ob die Reformen angesichts der Stärkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung überzeugen oder ob sie zu einer Überkriminalisierung führen.
Die Themen für die Seminararbeiten wurden in der Vorbesprechung Ende Februar vergeben.
Seminar "Paternalismus im Medizinstrafrecht"
15.07.2024 bis 16.07.2024 Raum: RuW 4.101
Inhalt:
Soll der Staat den Menschen zu seinem eigenen Wohl gegen seinen Willen schützen? Das Spannungsfeld von Autonomie und Paternalismus wird besonders im sich stark wandelnden Medizinstrafrecht deutlich. Gesetzgebung und Rechtsprechung haben in den letzten Jahrzehnten zu einer Stärkung der Patientenautonomie geführt (etwa im Bereich der Sterbehilfe). Zugleich sind Ärzte und Ärztinnen neuen Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt, weil viele gegenwärtig medizinische Behandlungsmöglichkeiten stark reguliert sind (etwa die Reproduktionsmedizin) und weil sich durch den Erkenntnisfortschritt der Medizin (straf- )rechtlich ungeklärte Fragen auftun. Wo muss Autonomie geschützt, wo darf oder muss sie begrenzt werden? Verlangen Prinzipien der Fürsorge und Nichtschädigung gar ein paternalistisches Eingreifen in der Form einer Kriminalisierung von selbstschädigendem Verhalten? Das Seminar möchte grundsätzlichen und aktuellen Fragen des Medizinstrafrechts im Wandel nachgehen und hierbei das Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung zum eigenen Wohl in den Blick nehmen.
Die Themen für die Seminararbeiten wurden in der Vorbesprechung Ende Februar vergeben.
Wintersemester 2023/2024: Forschungssemester (Vertretung durch PD Dr. Anja Schmidt)
Sommersemester 2023
Vorlesung "Strafrecht I (Allgemeiner Teil)" mit Tutorien
Kolloquium "Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"
Seminar "Medizinstrafrecht"
Seminar "Cyberkriminalität"
Wintersemester 2022/2023
Vorlesung "Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren" mit Tutorien
Kolloquium "Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"
Seminar "Medizinstrafrecht"
Sommersemester 2022
Vorlesung "Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie" mit Tutorien
Kolloquium "Rechtsphilosophische Grundlagen des Strafrechts"
Seminar "Cyberkriminalität"
Seminar "Medizinstrafrecht"
Wintersemester 2021/2022: Forschungssemester (Vertretung durch Prof. Dr. Benno Zabel)
Sommersemester 2021
Vorlesung "Strafrecht III (Besonderer
Teil)" mit Propädeutikum sowie Tutorien
Kolloquium "Rechtsphilosophische
Grundlagen des Strafrechts"
Seminar "Legitimes Strafrecht"
Seminar "Geburt – Krankheit – Tod.
Aktuelle medizinstrafrechtliche und medizinethische Probleme"
Wintersemester 2020/2021: Forschungssemester (Vertretung durch Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M.)
Sommersemester 2020
Vorlesung "Strafrecht I (Allgemeiner
Teil)" mit Tutorien
Seminar "Cyberkriminalität"
Seminar "Medizinstrafrecht“
Wintersemester 2019/2020: Forschungssemester
Sommersemester 2019
Vorlesung "Strafrecht I (Allgemeiner
Teil)" mit Tutorien
Kolloquium "Philosophische Grundlagen des Strafrechts“
Seminar "Medizinstrafrecht"
Gerne betreue ich Dissertationen in den von mir vertretenen
Bereichen der gesamten Strafrechtswissenschaften, der Rechtsphilosophie und der
Rechtsvergleichung. Das gewählte Thema muss
einen originellen und grundlagenorientierten Beitrag zur wissenschaftlichen
Diskussion versprechen.
Die
Annahme ist grundsätzlich von überdurchschnittlichen Ergebnissen im Ersten
Juristischen Staatsexamen oder einem gleichwertigen ausländischen Abschluss
abhängig. Bitte informieren Sie sich über die Zulassungsvoraussetzungen zur
Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität
(Promotionsordnung).
Wenn
Sie bei mir promovieren möchten, bewerben Sie sich bitte schriftlich mit den
üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Übersicht über die Studienleistungen,
Examenszeugnis, Abiturzeugnis etc.) sowie einem Schreiben, das Ihr
Interessengebiet und Ihre Motive für die Bewerbung erkennen lässt. Übersenden
Sie die Unterlagen bitte in einer pdf-Datei an mein Sekretariat (sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de).
Wenn
die Möglichkeit besteht, Ihr Promotionsvorhaben zu betreuen, werden Sie zu
einem Vorgespräch eingeladen. Die endgültige Annahme als Doktorandin oder
Doktorand erfolgt sodann auf der Grundlage eines detaillierten Exposés über das
Promotionsthema.
Postanschrift
Prof. Dr. Beatrice Brunhöber
Goethe-Universität Frankfurt a. M.
Fachbereich Rechtswissenschaft
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
60323 Frankfurt am Main
Büro
Christina Birnbaum
RuW 4.128
Telefon: +49 69 798 34341
Mail: sekretariat.brunhoeber@jura.uni-frankfurt.de
Sprechzeiten während der Vorlesungszeit:
Dienstag 9.30 – 11.00 Uhr
Mittwoch 10.30 - 12.00 Uhr