Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema Psychotherapie. Wenn Sie weitergehende Beratung oder Unterstützung bei der Suche nach einem Therapie-Platz benötigen, melden Sie sich bitte für ein Beratungsgespräch über unsere Online-Terminvergabe an.
Eine Psychotherapie ist ein Verfahren zur Behandlung bereits bestehender psychischer Erkrankungen bzw. zur Prävention weiterer Krankheitsepisoden im Rahmen einer psychischen Erkrankung. Sie kann sowohl ambulant in einer Praxis oder auch stationär in Kliniken stattfinden.
Eine Psychotherapie dient im Rahmen des
Gesundheitssystems nicht der grundsätzlichen „Lebensbegleitung“, der Selbstoptimierung
oder der reinen Prävention ohne eine vorliegende Diagnose einer psychischen
Erkrankung. Falls Sie sich dennoch Unterstützung in belastenden Zeiten oder
Prävention wünschen sind psychosoziale Beratungsstellen, Coaching,
Beratungsangebote oder Workshops für Selbstzahler, Selbsthilfegruppen, Fach- bzw.
Selbsthilfeliteratur oder auch digitale Angebote für Sie empfehlenswert.
Für eine Psychotherapie brauchen Sie mittlerweile keine Überweisung vom Hausarzt mehr. Sie dürfen direkt Termine in einer psychotherapeutischen Praxis ausmachen. Die Kontaktaufnahme erfolgt per Mail, per Kontaktformular auf der Homepage oder telefonisch in den telefonischen Sprechzeiten des jeweiligen Behandlers. Teilen Sie dem/ Behandler*in mit wie sie versichert sind/bezahlen möchten, schildern Sie ganz kurz (Stichwörter genügen) worum es geht und dass sie auf der Suche nach einer Sprechstunde bzw. einem Psychotherapieplatz sind.
Kontaktieren Sie am besten mehrere Psychotherapeut*innen parallel um ihre Chancen auf mögliche Erstgespräche und einen anschließenden Therapieplatz zu erhöhen.
Nicht von der Krankenkasse übernommen wird die Behandlung durch:
Quelle: Informationen zur Psychotherapie des Studierendenwerks Frankfurt
Eine bevorstehende Verbeamtung hält viele Studierende von einer indizierten Psychotherapie ab. Eine durch die Krankenkasse finanzierte psychotherapeutische Behandlung kann Anlass für die Ablehnung einer Verbeamtung sein, dies ist jedoch nicht zwingend der Fall. Mehrere Gerichtsurteile weisen darauf hin, dass eine psychische Erkrankung bzw. eine vorangegangene erfolgreich abgeschlossene Psychotherapie nicht automatisch ein Ausschlusskriterium für die Verbeamtung ist. Wenn Sie diesbezüglich Bedenken haben, besprechen Sie diese Sorge im Rahmen einer Sprechstunde mit einem/r Psychotherapeut*in oder Ihrem/Ihrer Berater*in (Quelle: Informationen des Studierendenwerks Frankfurt).
Um die Vor- und Nachteile beider Settings zu nutzen, ist auch eine Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppensitzungen im gleichen Therapieverfahren möglich. Diese kann beim gleichen oder bei zwei unterschiedlichen Therapeut*innen stattfinden.
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