FAQ Grundpraktikum & Praxissemester

Anmeldung

  • Zu welchen Praxismodulen muss ich mich anmelden?
    Beim Büro für Schulpraktische Studien müssen Sie sich für das Grundpraktikum und das Praxissemester anmelden.

  • Wann und wo muss ich mich zum Grundpraktikum anmelden?
    Eine Anmeldung zum Grundpraktikum ist ab dem ersten Fachsemester möglich und erfolgt über die Homepage des Büros für Schulpraktische Studien. Mit dem HRZ-Login kann auf die Anmeldeseite zugegriffen werden. Um Verzögerungen im Studienverlauf zu vermeiden, empfiehlt sich eine Anmeldung im ersten Semester. Die Anmeldefristen können auf unserer Homepage eingesehen werden, in der Regel findet die Anmeldung immer in der zweiten Vorlesungswoche des Semesters statt.

  • Wann und wo muss ich mich zum Praxissemester anmelden?
    Das Praxissemester wird erst nach dem Grundpraktikum absolviert. Die erfolgreich abgeschlossene Durchführungsphase des Grundpraktikums ist die Voraussetzung für die Anmeldung zum Praxissemester. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls über die Homepage des Büros für Schulpraktische Studien. Dort können auch die Anmeldefristen eingesehen werden.
    Zum Praxissemester können sich L1-, L2- und L5-Studierende frühestens ab dem 3.Fachsemester, L3-Studierende frühestens ab dem 4. Fachsemester anmelden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Studierende, die schon vorher 60 CP (L1, L2, L5) bzw. 90 CP (L3) im Fachstudium nachweisen können.

Anrechnung von Studienleistungen im Rahmen der Praxisphasen

  • Kann ich mir schulpraktische Studienleistungen eines anderen Studiengangs oder –orts im Rahmen des Grundpraktikums und/oder Praxissemesters anrechnen lassen?
    Zuständig für die Anrechnung von Studienleistungen ist die Hessische Lehrkräfteakademie. Das Büro für SPS prüft, ob die absolvierten schulpraktischen Studienleistungen im Umfang und Schwerpunkt mit den Praxishpasenmodulen an der Goethe-Universität vergleichbar sind. Bei positiver Prüfung wird eine Anrechnungsempfehlung ausgestellt.

  • Kann ich mir meine schulpraktische Tätigkeit für das Grundpraktikum oder das Praxissemester anrechnen lassen?
    Eine Anrechnung praxisbezogener Tätigkeiten ist nicht möglich.

Ausland

  • Kann ich mein Praktikum im Ausland absolvieren?
    Für das Grundpraktikum besteht diese Möglichkeit nicht. Das Grundpraktikum muss innerhalb Deutschlands absolviert werden. Das Praxissemester kann im Ausland erfolgen. Für Auslandspraktika ist die Arbeitsstelle International Teacher Education zuständig. Dort muss binnen vier Wochen nach Abschluss der Anmeldezeit für das Praxissemester ein Gesprächstermin vereinbart werden, damit die Rahmenbedingungen geprüft werden können.

Außerhessisches Praktikum

  • Kann ich mein Praktikum auch außerhalb Hessens durchführen?
    Ja, eines der beiden Praxismodule kann in einem anderen Bundesland durchgeführt werden. Regelungen und Ablauf sind auf unserem Flyer zu finden. Das jeweils andere Praxismodul muss jedoch regulär an einer Schule im Einzugsgebiet der Goethe-Universität absolviert werden. Bei der Planung muss berücksichtigt werden, dass im Praktikumszeitraum die Teilnahme an Begleitseminaren an der Goethe-Universität erforderlich ist.

Eigenverantwortlicher Unterricht

  • Darf ich im Praktikum eigenen Unterricht durchführen?
    Im Praktikum darf nicht eigenverantwortlich ohne die Anwesenheit einer ausgebildeten Lehrkraft unterrichtet werden. Neben den Hospitationen führen die Studierenden auch angeleitete Unterrichtsversuche durch.

ePortfolio

  • Was ist ein ePortfolio?
    Bei dem ePortfolio handelt es sich um ein digitales Portfolio, das Studierende begleitend zu beiden Praxismodulen zu Dokumentations- und Reflexionszwecken führen. Die Praktikumsbeauftragten unterstützen die Portfoliogestaltung durch Impulse, Arbeitsaufträge und Strukturen. Teile des ePortfolios werden als Modulprüfungen für das Grundpraktikum und das Praxissemester bewertet.

Fachwechsel

  • Was passiert, wenn ich nach dem Praxissemester ein Fach wechseln möchte?
    Bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung muss das Praxissemester in einem der Fächer absolviert sein, für die der Abschluss angestrebt wird. Wird nach dem Praxissemester eines der Fächer gewechselt, bleibt das PS bestehen. Werden beide Fächer gewechselt, sind Auflagen für die Anrechnung erforderlich. Fachwechsel während des Praxissemesters können für die Einteilung nicht berücksichtigt werden.

Fehlzeiten

  • Darf ich während eines Praktikums an der Schule fehlen?
    Es besteht Präsenzpflicht an allen Schultagen im Grundpraktikum und an mindestens drei Tagen in der Woche im Praxissemester. Die*der schulische Betreuer*in kann Studierende bei Vorlage eines triftigen Grundes wie zum Beispiel einer universitären Prüfung bis zu insgesamt zwei Tage beurlauben, wenn sichergestellt ist, dass die Mindeststundenzahl erreicht wird.

    Im Grundpraktikum müssen Fehltage von mehr als zwei Tagen und höchstens 20% der Zeit des Blockpraktikums in der Folgewoche des Praktikums nachgeholt werden.

    Im Praxissemester können weitergehende Fehlzeiten von bis zu 20% der Präsenzzeit von der Schulleitung genehmigt werden, wenn die Mindeststundenzahl der Präsenzzeit dennoch erreicht wird. Die Möglichkeit, Fehlzeiten nach der regulären Praxisphase nachzuholen, besteht nur in begründeten Fällen und nur in der ersten Woche nach dem Ende der Durchführungsphase.

Grundpraktikum

  • Wer muss das Grundpraktikum absolvieren?
    Das Grundpraktikum müssen alle Studierenden der Lehramtsstudiengänge L1-L5 an der Goethe-Universität absolvieren, die sich ab dem Wintersemester 2023/2024 in den jeweiligen Studiengang einschreiben/ eingeschrieben haben.

Krankheit während des Schulpraktikums

  • Was muss ich beachten, wenn ich während des Praktikums gesundheitlich bedingt nicht in die Schule gehen kann?
    Studierende müssen am Morgen des ersten Krankheitstages die Schule (Anruf im Sekretariat) und den zuständigen Praktikumsbeauftragten (E-Mail/Anruf) benachrichtigen. Fehlzeiten aufgrund von Krankheit müssen ab dem dritten Tag mit ärztlicher Krankmeldung belegt werden. Die betreuende Lehrkraft und die*der Praktikumsbeauftragte entscheiden gemeinsam, inwieweit das Praktikum zu ergänzen oder ob es zu wiederholen ist. Im Falle einer Krankmeldung nutzen die Studierenden den als Download zur Verfügung stehenden Vordruck der ABL.

    Sind Sie an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt, müssen Sie dies sofort ebenfalls allen Beteiligten melden. Infektionsschutzmerkblatt.

Lehrveranstaltung

  • Darf ich während des Praxissemesters andere Lehrveranstaltungen besuchen?
    Ja, es ist vorgesehen, dass während dem Praxissemester zusätzliche Veranstaltungen im Umfang von ca. 9 CP belegt werden. Da eine Präsenzpflicht in der Schule nur an drei Schultagen/Woche besteht, entstehen ausreichend Freiräume, um weitere universitäre Veranstaltungen zu belegen.

Masernschutzgesetz

  • Muss ich für die Praxisphasen gegen Masern geimpft sein?
    Ja, gemäß dem 2019 vom Bundestag beschlossenen Masernschutzgesetz müssen alle Praktikant*innen den Masernimpfschutz den Schulen bei Prüfung nachweisen, ansonsten ist ein Schulpraktikum nicht möglich. Sollten Studierende nicht gegen Masern geimpft sein, muss die Impfung sofort nachgeholt werden. Besteht eine Immunität, muss diese ärztlich nachgewiesen werden. Die Prüfpflicht obliegt den Einrichtungen, d.h. den Schulen. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Praktikumsbeginn Ihren Masernimpfschutz.
    Mehr Informationen zum Masernschutzgesetz erhalten Sie auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulrecht 

Mentor*innen

  • Habe ich an der Schule eine Ansprechperson?
    Während des Praktikums werden Sie i.d.R. von einer oder mehreren Lehrkräften betreut, bei denen Sie hospitieren und mit denen Sie die eigenen Unterrichtsversuche planen und anschließend reflektieren. Sobald Sie erfahren, an welcher Schule Sie eingeteilt sind, stellen Sie sich bei Ihrer Schule vor. Ihr*e Schulbetreuer*in wird Ihnen von der Schule benannt, begleitet Sie während der Praxisphase, nimmt neben Ihrer*m Praktikumsbeauftragten an Ihrem Reflexionsgespräch teil und unterstützt sie beim Finden von fachbezogenen Mentor*innen.

Modulprüfung

  • Welche Modulprüfung muss ich im Grundpraktikum erbringen?
    Für das Grundpraktikum wird ein Anteil des ePortfolios als Modulprüfung gewertet, der im Umfang von mindestens 30.000 Zeichen anzulegen ist und in den erklärende Materialien wie z.B. Bilder eingefügt werden. Genaue Vorgaben werden durch den*die jeweilige*n Praktikumsbeauftragte*n getroffen. Die Modulprüfung im Umfang von einem CP muss spätestens vier Wochen nach der Zulassung zur Modulprüfung abgegeben werden.

  • Welche Modulprüfung muss ich im Praxissemester erbringen?
    Auch für das Praxissemester wird ein Anteil des ePortfolios als Modulprüfung gewertet. Dieser setzt sich kumulativ aus zwei Modulteilprüfungen zusammen. In jeder der beiden Fachdidaktiken ist eine solche Modulteilprüfung abzulegen, die beide jeweils einen Umfang von einem CP haben und mindestens 30.000 Zeichen umfassen müssen. Genaue Vorgaben werden durch die jeweiligen Praktikumsbeauftragten getroffen. Die Modulprüfung muss spätestens vier Wochen nach Ende der Durchführungsphase des Praxissemesters abgegeben werden.

  • Muss ich mich beim ZPL für die Modulprüfungen anmelden?
    Nein, mit der Anmeldung zu den Praxismodulen beim Büro für Schulpraktische Studien sind sie automatisch zu den Modulprüfungen angemeldet.

Modulschein

  • Von wem erhalte ich den Modulschein?
    In den neuen Praxisphasen gibt es keinen Modulschein mehr. Die Modulnoten werden vom Büro für SPS an das ZPL übermittelt und in Ihrer Leistungsübersicht verbucht.

Ordnung für die Praxismodule

Orientierungspraktikum

  • Muss ich ein O-Praktikum durchführen bzw. vorweisen können?
    Studierende, die sich ab dem Wintersemester 2023/2024 in einen Lehramtsstudiengang immatrikulieren, werden ab diesem Zeitpunkt die neuen Praxisphasen absolvieren. Das Orientierungspraktikum entfällt und ist für neu immatrikulierte Studierende ab dem Wintersemester 2023/2024 keine Voraussetzung mehr für eine Anmeldung zu den Praxisphasen.

Präsenzzeit

  • Wann muss ich im Grundpraktikum an die Schule?
    Die Präsenz an der Schule findet im Grundpraktikum in Form eines Blockpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit statt. An vier aufeinanderfolgenden Wochen haben Sie tägliche Präsenzpflicht, sodass Sie insgesamt eine Präsenzzeit von mindestens 80 Stunden erreichen.

  • Wann muss ich im Praxissemester an die Schule?
    Das Praxissemester wird als semesterbegleitendes Praktikum durchgeführt. Dabei müssen Sie zehn Wochen lang während der Vorlesungszeit an mindestens drei Tagen pro Woche in der Schule anwesend sein, um am Ende die erforderliche Präsenzzeit von mindestens 150 Stunden zu erreichen.

Praxissemester

  • Gibt es zwei verschiedene Praxissemester?
    Ja, noch gibt es zwei verschiedene Praxissemester. Das 15-wöchige Pilotprojekt Praxissemester absolvieren aber nur noch L3-Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2023/24 immatrikuliert haben. Alle anderen Studierenden absolvieren das 4-wöchige Grundpraktikum und das 10-wöchige Praxissemester.

  • Wer muss das 10-wöchige Praxissemester absolvieren?
    Das 10-wöchige Praxissemester in Verbindung mit dem vorher abzuschließenden Grundpraktikum müssen alle Studierenden der Lehramtsstudiengänge L1-L5 an der Goethe-Universität absolvieren, die sich ab dem Wintersemester 2023/2024 in den jeweiligen Studiengang einschreiben/ eingeschrieben haben.

Reisekosten

  • Kann ich mir die Reisekosten für die Anreise zur Schule erstatten lassen?
    Alle Schulen befinden sich im Gebiet des RMV und sind daher mit dem Semesterticket zu erreichen. Eine Reisekostenerstattung für Studierende gibt es nicht.

Rücktritt

  • Kann ich vom Grundpraktikum zurücktreten?
    Ein Rücktritt ohne triftigen Grund ist bis zwei Wochen vor Beginn der Vorbereitungsveranstaltung möglich. Wird der Rücktritt nicht vor Ablauf der Frist erklärt bzw. der Grund für einen späteren Rücktritt nicht als triftig anerkannt, gilt das Modul als nicht bestanden.
  • Kann ich vom Praxissemester zurücktreten?
    Ein Rücktritt ohne triftigen Grund ist bis vier Wochen vor Beginn der Begleitveranstaltungen möglich. Wird der Rücktritt nicht vor Ablauf der Frist erklärt bzw. der Grund für einen späteren Rücktritt nicht als triftig anerkannt, gilt das Modul als nicht bestanden.

Schuleinteilung

  • Kann ich mir selbst eine Schule suchen?
    Die Schuleinteilung wird vom Büro für Schulpraktische Studien vorgenommen. Alle Schulen befinden sich im Einzugsgebiet der Goethe-Universität. Eine eigenständige Schulsuche in Hessen ist nicht möglich. Der bei der Anmeldung angegebene Schulaufsichtsbereich ist lediglich ein Wunsch, es gibt keinen Anspruch auf eine Einteilung in einen bestimmten SAB oder an eine bestimmte Schule. Eine Einteilung an eine Schule, zu der während des Praktikumszeitraums ein Vertragsverhältnis besteht, ist nicht zulässig. Außerdem können Studierende das Praktikum nicht an Schulen absolvieren, die sie selbst besucht haben oder die von nahen Familienangehörigen besucht wird. Die Einteilung wird in der vorlesungsfreien Zeit vor Praktikumsbeginn auf der Homepage des Büros für SPS veröffentlicht.

Semesterzuweisung

  • Wann und wie erfahre ich, wann ich mein Grundpraktikum absolviere?
    Bei der Anmeldung zum Grundpraktikum melden sie sich immer für die Vorbereitungsveranstaltung im Folgesemester und das Blockpraktikum in der darauffolgenden vorlesungsfreien Zeit an. Aufgrund begrenzter Kapazitäten ist es möglich, dass Studierende bei erstmaliger Anmeldung keinen Platz erhalten. In diesem Fall müssen sie sich zu einem späteren Zeitpunkt neu anmelden und werden dann priorisiert behandelt.
  • Wann und wie erfahre ich, in welchem Semester ich mein Praxissemester absolviere?
    Die Anmeldung erfolgt stets für das Praxissemester im Folgesemester. Aufgrund begrenzter Kapazitäten ist es möglich, dass Studierende bei erstmaliger Anmeldung keinen Platz erhalten. In diesem Fall müssen sie sich zu einem späteren Zeitpunkt neu anmelden und werden dann priorisiert behandelt.

Unfallversicherung

  • Bin ich während des Praktikums versichert?
    Ja, während des Schulpraktikums besteht Unfallversicherungsschutz durch den Schulträger.

Veranstaltungen zu den Praxisphasen

  • Kann ich mir selbst eine Vorbereitungsveranstaltung (VbV) für das Grundpraktikum aussuchen?
    Die Einteilung wird vom Büro für Schulpraktische Studien durchgeführt.

  • Wie und wo erfahre ich, in welche VbV ich für das Grundpraktikum eingeteilt bin?
    Die Einteilung in die VbV wird für das Sommersemester i.d.R. Mitte März und für das Wintersemester i.d.R. am Mitte August auf der Homepage veröffentlicht, der Zugriff erfolgt über den HRZ-Account.

  • Wann findet die Vorbereitungsveranstaltung zum Grundpraktikum statt?
    Die Vorbereitungsveranstaltung findet in der Vorlesungszeit vor dem Blockpraktikum statt. Dafür gibt es feste Zeitfenster (freitags 12-14 Uhr und freitags 14-16 Uhr). Diese Zeiträume sind bei der Semesterplanung freizuhalten (aus organisatorischen Gründen kann es zu Abweichungen von diesen Zeitfenstern kommen).

  • Wann findet die Begleitveranstaltung des Grundpraktikums statt?
    Die Begleitveranstaltung findet wöchentlich im Praktikumszeitraum statt und schließt mit einer Abschlussreflexion in der Folgewoche des Blockpraktikums ab. Die genauen Zeiten werden durch die Praktikumsbeauftragten festgelegt.

  • Welche Begleitveranstaltungen werden im Rahmen des Praxissemesters belegt?
    Die Studierenden belegen im Praxissemester drei Begleitveranstaltungen, eine in den Bildungswissenschaften (BW) und zwei in den Fachdidaktiken der jeweils studierten Fächer (L1, L2, L3) oder in der Förderpädagogik und dem studierten Fach (L5), sog. FD1- und FD2-Veranstaltungen. Diese Veranstaltungen finden parallel zum Praktikum an zwei Nachmittagen der Woche in festen Zeitfenstern statt (donnerstags 14-16 Uhr und 16-18 Uhr, freitags 12-14 Uhr und 14-6 Uhr). Sie können schon zwei Wochen vor dem Schulpraktikum im Sinne einer Vorbereitung auf die Praxisphase beginnen, Studierende müssen diese Zeiträume entsprechend einplanen.

  • Wie unterscheiden sich sog. FD1- und FD2-Veranstaltungen?
    Beide Begleitveranstaltungen finden im Umfang von 2 SWS während des Praxissemesters bis zum Semesterende statt, die Praktikumsbeauftragten der FD1-Veranstaltungen nehmen zusätzlich Unterrichtsbesuche während des Praktikums vor. Die Praktikumsbeauftragten der FD2 und BW besuchen die Studierenden i.d.R. nicht an den Schulen.

  • Kann ich mir meine Begleitveranstaltungen zum Praxissemester selbst aussuchen?
    Nein, die Zuweisung wird vom Büro für Schulpraktische Studien vorgenommen. Studierende können bei der Anmeldung einen Wunsch für die FD1-Veranstaltung angeben. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Zuweisung in ein bestimmtes Seminar.

  • Wann und wie erfahre ich, in welche Begleitveranstaltungen zum Praxissemester ich eingeteilt wurde?
    Die Veröffentlichung der Seminareinteilung erfolgt voraussichtlich im März für das Sommersemester und im August für das Wintersemester.

Unterrichtsversuche

  • Wie viele eigene Unterrichtsversuche muss ich im Grundpraktikum durchführen?
    Studierende müssen im Grundpraktikum Unterrichtsversuche im Umfang von mindestens fünf Unterrichtsabschnitten durchführen. Dabei findet einmal ein Unterrichtsbesuch durch die*den Praktikumbeauftragte*n mit anschließender Reflexion statt, der auch in Form einer Videoanalyse erfolgen kann.

  • Wie viele eigene Unterrichtsversuche muss ich im Praxissemester durchführen?
    Im Praxissemester müssen Studierende Unterrichtsversuche im Umfang von mindestens fünf Unterrichtsabschnitten und zusätzlich fünf vollständige Unterrichtsstunden durchführen. Dabei werden sie mindestens zweimal von den PRB der FD 1 besucht. Einer der beiden Besuche kann durch Videoanalyse ersetzt werden. Unterrichtsbesuche von den PRB der FD 2 sind möglich, aber nicht verpflichtend.

Weitere Praktika

  • Muss ich zusätzlich zu den beiden Praxismodule weitere Praktika absolvieren?
    Ja, Studierende aller Lehramtsstudiengänge müssen zusätzlich ein Betriebspraktikum von acht Wochen Dauer absolvieren. Weitere Informationen dazu sind auf den Seiten der Hessischen Lehrkräfteakademie zu finden.

Würdigungsbeitrag

  • Was ist ein Würdigungsbeitrag?
    Die Praktikumsschule stellt den Studierenden in beiden Modulen den Würdigungsbeitrag am Ende des Praktikums zur Bescheinigung der regelmäßigen und aktiven Teilnahme an der Schule aus. Er wird von den Studierenden an die Praktikumsbeauftragten weitergegeben. Im Praxissemester dient er außerdem zur Vorbereitung auf das Reflexionsgespräch, da er die Leistungen der*des Studierenden an der Schule zusammenfasst.

Zulassung zu den Praxisphasen

  • Welche Voraussetzungen muss ich für die Zulassung zum Grundpraktikum erfüllen?
    Keine. Die Anmeldung ist ab dem ersten Semester möglich.

  • Welche Voraussetzungen muss ich für die Zulassung zum Praxissemester erfüllen?
    Zugangsvoraussetzung ist das Modul Grundpraktikum. Die Durchführungsphase des Grundpraktikums muss vor der Anmeldung zum PS abgeschlossen sein. Zudem müssen Studierende sich in den Studiengängen L1, L2 und L5 mind. im dritten Fachsemester und im Studiengang L3 mind. im vierten Fachsemester befinden, um sich zum Praxissemester anmelden zu können.